Bundesrepublik Deutschland
Grubenwehr-Ehrenzeichen

Grubenwehr-Ehrenzeichen Vorderseite

Bandschnallen

Etuis geschlossen und geöffnet

Verleihungszeitraum:  ab 1953
Rückseite: "FÜR BESONDERE VERDIENSTE IM GRUBENRETTUNGSWESEN"
Unterstufen: Silber: schwarz/orange/schwarzes Band mit silbernen Webkanten, verliehen für:
- vorbildliche, 15jährige Dienstzeit
- kürzere, vorbildliche Dienstzeit in Verbindung mit Ausscheiden nach einem Unfall
- für mutiges und entschlossenes Verhalten beim Einsatz der Grubenwehr oder bei Rettungsarbeiten
Gold: schwarz/orange/schwarzes Band mit goldenen Webkanten, verliehen für:
- vorbildliche, 20jährige Dienstzeit
- 15jährige, vorbildliche Dienstzeit in Verbindung mit Ausscheiden nach einem Unfall
- wiederholter mutiger Einsatz sofern nicht der Verdienstorden der Bundesrepublik gerechtfertigt ist.
Material: Tombak, versilbert bzw. vergoldet
Durchmesser: 35 mm

Im Jahre 1952 engagierte sich der Länderausschuss Bergbau, dem alle obersten Landesbergbaubehörden angehören, für die Neustiftung des bereits im Dritten Reich existierenden Grubenwehr-Ehrenzeichens. Eine entsprechende Bitte an den Bundespräsidenten Theodor Heuss wurde am 15. September 1952 angetragen. Der Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland stiftete daraufhin am 14. Juli 1953 dieses Ehrenzeichen. Es ist die einzigste Auszeichnung der Bundesrepublik, die nur einem Berufsstand vorbehalten ist. Es kann auch an Bergleute verliehen werden, die nicht Angehörige der Grubenwehr sind. Die Ehrenzeichen werden auf der linken Brusttasche getragen.
Die Stufe Gold wurde zunächst für 25 Jahre Dienstzeit verliehen. Am 8. Dezember 1965 wurde dieses dann auf 20 Jahre geändert. Bei der Verleihung des Ehrenzeichens in Gold ist der Vorbesitz der vorangehenden Stufe nicht erforderlich. Vom Grubenwehr-Ehrenzeichen in Gold wurden im Jahr 2000 121 Stück und in Silber 99 Stück verliehen.
Personen, denen das Grubenwehr-Ehrenzeichen des Dritten Reiches 10407 verliehen worden ist, können den Umtausch dieses Ehrenzeichens in das neu gestiftete Grubenwehr-Ehrenzeichen in Silber beantragen.

Die Verleihungsurkunden sind seit der Stiftung bis heute unverändert:
VERLEIHUNGSURKUNDE / IN ANERKENNUNG DER UM DAS GRUBENRETTUNGSWESEN ERWORBENEN BESONDEREN VERDIENSTE VERLEIHE ICH HERRN PAUL ULLRICH DAS GRUBENWEHR-EHRENZEICHEN IN SILBER

Quellen:  Erlass über die Stiftung des Grubenwehr-Ehrenzeichens vom 14.07.1953 (BGBl. I S. 662)
Durchführungsbestimmungen zum Erlass über die Stiftung des Grubenwehr-Ehrenzeichens vom 14. Juli 1953
Erlass über die Stiftung des Grubenwehr-Ehrenzeichens vom 14.07.1953 (BGBl. I S. 662) in der Fassung des Änderungserlasses vom 8.12.1965 (BGBl. I S. 1898)
Durchführungsbestimmungen zum Erlass über die Stiftung des Grubenwehr-Ehrenzeichens vom 14. Juli 1965 (BGBl. I S. 663)
zum Anfang scrollen
zurück zur Übersicht