Bundesrepublik Deutschland
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Ehrenzeichen der Bundeswehr
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Ehrenmedaille Vorderseite
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Ehrenmedaille Rückseite |
Ehrenmedaille Bandschnalle
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Ehrenkreuz der Stufen Bronze, Silber und Gold |
Bandschnallen Ehrenkreuze
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Verleihungszeitraum: | ab 1981 | |
Verleihung als: | sichtbare Anerkennung für treue Dienste und Würdigung beispielhafter soldatischer Pflichterfüllung | |
Unterstufen: | - | Ehrenmedaille der Bundeswehr, kann verliehen werden für treue Pflichterfüllung und überdurchschnittliche Leistungen nach einer Dienstzeit von 7 Monaten |
- | Ehrenkreuz der Bundeswehr in Bronze, kann verliehen werden für treue Pflichterfüllung und überdurchschnittliche Leistungen nach einer Dienstzeit von 5 Jahren | |
- | Ehrenkreuz der Bundeswehr in Silber, kann verliehen werden für treue Pflichterfüllung und überdurchschnittliche Leistungen nach einer Dienstzeit von 10 Jahren | |
- | Ehrenkreuz der Bundeswehr in Gold, kann verliehen werden für treue Pflichterfüllung und überdurchschnittliche Leistungen nach einer Dienstzeit von 20 Jahren | |
Rückseite: | beim Ehrenkreuz glatt, bei der Ehrenmedaille s. Abbildung | |
Band: | schwarz mit rotgoldenen Randstreifen | |
Material: | Metall, bronze-, silber- oder goldfarben | |
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Das Ehrenzeichen der Bundeswehr wurde, von der Truppe bereits lang erwartet, am 6. November 1980 zum 25jährigen Jubiläum der Bundeswehr durch den damaligen Verteidigungsminister Hans Apel gestiftet und wird durch diesen verliehen. In Ausnahmefällen kann bei besonders herausragenden Leistungen, insbesondere für hervorragende Einzeltaten soldatischer Pflichterfüllung, das Ehrenzeichen der Bundeswehr auch vor Erreichen der entsprechenden Dienstzeiten verliehen werden. Die Verleihung der höheren Stufe setzt nicht den Besitz der niedrigeren Stufe voraus. Die Stufen des Ehrenzeichens können nebeneinander getragen werden. Zwischen Verleihungen für verschiedene Stufen des Ehrenzeichens soll ein Zeitraum von mindestens 3 Jahren liegen. |
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Quellen: | Erlass des Bundesministers der Verteidigung über die Stiftung des Ehrenzeichens der Bundeswehr vom 6.11.1980 Durchführungsbestimmungen zum Erlass über die Stiftung des Ehrenzeichens der Bundeswehr vom 6.11.1980 Verfahrenshinweise des BMVg zur Verleihung des Ehrenzeichens der Bundeswehr Erlass zur Neufassung des Erlasses über die Stiftung des Ehrenzeichens der Bundeswehr vom 13. August 2008 Verfahrenshinweise zur Verleihung des Ehrenzeichens der Bundeswehr; Neufassung Erlass über die Genehmigung einer Neufassung des Erlasses über die Stiftung des Ehrenzeichens der Bundeswehr vom 18. September 2008 |