Deutscher Feuerwehrverband
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Traditionsabzeichen / Abzeichen langjährige Mitgliedschaft
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Traditionsabzeichen
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Abzeichen für langjährige Mitgliedschaft
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Verleihungszeitraum: | seit 2011 |
Verleihung für: | langjährige Mitgliedschaft bzw. Zugehörigkeit zu einem Mitgliedsverband des DFV |
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Das Präsidium des Deutschen Feuerwehrverbandes hat am 10. Juni 2011 in Königswinter in Anlehnung an das Zivilabzeichen des DFV die Einführung eines DFV-Traditionsabzeichens und eines DFV-Abzeichens für langjährige Mitgliedschaft in einer Feuerwehr beschlossen. Da die Mitgliedsverbände eigene Regelungen treffen können ist zurzeit (2012) in den Bundesländern Baden-Württemberg, Hamburg und Niedersachen das Tragen beider Abzeichen verboten. In Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein darf nur das Traditionsabzeichen getragen werden. In Berlin darf das Traditionsabzeichen getragen werden, für eine 40jährige Mitgliedschaft nur das Landesabzeichen, für alle anderen Dienstzeiten allerdings das DFV-Abzeichen. In Hessen sollen beide Abzeichen nur über die Stadt- und Kreisbrandinspektoren beschafft werden. |
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Quellen: | DFV-Traditionsabzeichen und DFV-Abzeichen für langjährige Mitgliedschaft in einer Feuerwehr; Stand 10. Juni 2011 |