Land Baden-Württemberg
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Rettungsmedaille
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Bandschnalle
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Rettungsmedaille Vorderseite
"BADEN-WÜRTTEMBERG" (bis 1955 ohne Landeswappen) |
Rückseite
"FÜR RETTUNG AUS GEFAHR" |
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Verleihungszeitraum:
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ab 20.03.1953 |
Verleihung für: | eine unter Einsatz des eigenen Lebens durchgeführte Rettung aus Lebensgefahr, wenn sich der Retter bei dem Rettungswerk in ganz besonders erheblicher Lebensgefahr befunden hat |
Bandfarbe: | orange mit zwei äusseren weissen Streifen |
Material: | Silber |
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Am 10. März 1953 gestiftet. Bei den ersten 33 Verleihungen, 1953/1954 vorgenommen, wurde ein Modell ohne Landeswappen verwendet. 1970/71 wurden die Richtlinien geändert. Die Rettungsmedaille wird demselben Retter nur einmal verliehen. Die Ehrenurkunde für Lebensrettung wird erteilt, wenn sich der Retter bei dem Rettungswerk in erheblicher Lebensgefahr befunden hat. Die Verleihung der Rettungsmedaille und die Erteilung der Ehrenurkunde für Lebensrettung setzen voraus, dass der Retter die Rettungstat im wesentlichen selbständig durchgeführt hat und dass er der Auszeichnung würdig ist. Wer das Leben anderer zu schützen hat, wird für die Rettung Schutzbefohlener in der Regel nach diesen Bestimmungen nur geehrt, wenn er bei dem Rettungswerk das Maß der üblichen Pflichterfüllung erheblich überschritten hat. Verdient der Retter eine Ehrung, obgleich die Voraussetzungen für die Auszeichnung mit der Rettungsmedaille oder der Ehrenurkunde für Lebensrettung nicht vorliegen, wird eine öffentliche Belobigung ausgesprochen. Eine Ehrung kann auch dann beantragt werden, wenn ein Rettungsversuch trotz opferbereiten Einsatzes ohne Erfolg geblieben ist. Neben der Ehrung kann dem Retter eine Ehrengabe bewilligt werden (1953 waren 300,- DM vorgesehen), ein Ausgleich für erhebliche Sachschäden und an Jugendliche ein Sachgeschenk. Eine posthume Verleihung ist möglich.
Einige mir bekannte Verleihungszahlen der Rettungsmedaille: |
Jahr
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Gesamt
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davon Männer
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davon Frauen
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1991
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34
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27
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7
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1992
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49
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48
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1
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1993
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34
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31
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3
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1994
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59
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55
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4
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1995
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43
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43
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0
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1996
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41
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38
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3
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1997
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35
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33
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2
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1998
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42
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36
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6
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1999
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39
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38
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1
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2000
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36
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33
|
3
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2001
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43
|
40
|
3
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Quellen: | Bekanntmachung des Staatsministeriums über die Verleihung von Auszeichnungen für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr vom 10. 3.1953 (GABI. S. 97) Bekanntmachung des Innenministeriums über die Verleihung von Auszeichnungen für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr in der Neufassung vom 17. 3. 1970 (GABI. S. 205) mit Änderungen vom 19. 8. 1971 (GABI. S. 924) Richtlinien des Innenministeriums über die staatliche Ehrung von Lebensrettern vom 22.12.1998 |