Land Hessen
Brandschutzehrenzeichen

Brandschutzehrenzeichen Stufe I und II

Brandschutzehrenzeichen Stufe III

Abzeichen für den Zivilanzug

Bandschnallen

Verleihungsetui der Stufe I
Verleihungsetui der Stufe III

Verleihungszeitraum: 
ab 2001
Unterstufen: Silber:  verliehen für besondere Verdienste
Gold:  verliehen für hervorragende Verdienste
Rückseite: glatt
Breite/Höhe: 43 mm / 43 mm

Am 4. April 2001 wurde der Stiftungserlass des Brandschutzehrenzeichen 30701 erweitert. Bisher hatten alle Ehrenzeichen einen roten Grund. Eingeführt wurden nun die "weissen Kreuze". Wird das Ehrenzeichen für besondere (Stufe I) oder hervorragende Verdienste (Stufe II) oder für eine Tätigkeit zur Verbesserung des Brandschutzes (Stufe III) vergeben, haben die Ehrenzeichen nun einen weissen Grund. Werden die Stufe I und II für 25 bzw. 40jährigen Dienst und die Stufe III für besonders mutiges Verhalten vergeben, bleibt der Grund rot. Die Stufe IV, das goldene Steckkreuz, hat immer einen roten Grund (es tauchen von Zeit zu Zeit auch goldenen Steckkreuze mit weißen Grund auf, diese hat es aber nie gegeben, es sind bestenfalls Musterstücke).
Personen, denen vor 2001 ein Ehrenzeichen mit rotem Grund für einen Verdienst, der nun mit einem Ehrenzeichen mit weissem Grund geehrt würde, verliehen wurde, können ihre Ehrenzeichen auf Antrag umtauschen.


Quellen:  Erlass über die Stiftung eines Brandschutzehrenzeichens vom 30. Juli 1962 (GVBl. I S. 409), geändert durch Erlass vom 4. April 2001 (GVBl. I S. 246)
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