Land Hessen
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Feuerwehr-Leistungsabzeichen
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Feuerwehr-Leistungsabzeichen
Die Leistungsabzeichen wurden sowohl durchbrochen als auch geschlossen geprägt. |
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Anstecknadeln als Zivilabzeichen
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Bandschnallen
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Die Etuis wechselten im Laufe des Verleihungszeitraumes mehrfach
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Es existiert weiterhin eine Stoffausführung des Leistungsabzeichen, welches gemäß Stiftungserlass an der Sportkleidung getragen werden darf. Die Stickereien sind in schwarz, hellbraun, silber oder hellgelb entsprechend den Stufen ausgeführt. Die Abzeichen können auf eigene Rechnung beschafft werden.
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Verleihungszeitraum:
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ab 1966 | |
Verleihung für: | Erfüllung der festgelegten Leistungen bei der Leistungsprüfung im Rahmen von hessischen Feuerwehr-Wettkämpfen | |
Unterstufen: | Eisen: | wird für die 3. erfolgreiche Teilnahme verliehen |
Bronze: | wenn Eisen bereits verliehen ist und 50% bis 74 % der geforderten Leistung erbracht wurde | |
Silber: | wenn Bronze bereits verliehen ist und 75% bis 89 % % der geforderten Leistung erbracht wurde | |
Gold: |
wenn Silber bereits verliehen ist und 90% bis 100 % % der geforderten Leistung erbracht wurde. Die mehrfache erfolgreiche Teilnahme am goldenen Feuerwehrleistungsabzeichen wird zahlenmäßig im Abzeichen dargestellt. |
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Material: | Leichtmetall, geschwärzt / bronziert / versilbert / vergoldet | |
Breite/Höhe: | 39 mm / 49 mm | |
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Der Innenminister des Landes Hessen stiftete am 27. August 1966 diese Ehrenzeichen. Im Hinblick auf die von den Feuerwehren in einer modernen technischen Zeit zu bewältigenden Aufgaben sollen die Feuerwehrleistungsübungen die bereits erworbenen Kenntnisse in Praxis und Theorie festigen, ergänzen und den allgemeinen Leistungsstand anheben. Der technische und sportliche Charakter dieser Übungen soll auch Anreiz zu einem fairen Leistungsvergleich der Feuerwehren untereinander sein. Im Mittelpunkt steht die fachliche Qualifikation und die Leistung im Umgang mit den der Feuerwehr zur Verfügung stehenden Geräten. Die Teilnahme an Feuerwehrleistungsübungen ermöglicht den Erwerb des Feuerwehrleistungsabzeichens. Mindestalter zum Erwerb der 1. Stufe ist 17 Jahre. Die Stufen 2-4 müssen innerhalb von drei Jahren erfüllt werden. Das Abzeichen ist herstellerbedingt durchbrochen oder geschlossen ausgeführt. Die ursprünglichen Ausführungsbestimmungen zum Erlaß über die Einführung eines Feuerwehrleistungsabzeichens vom 4. August 1967 sahen als Verleihungskriterium vor: |
Eisernes Feuerwehrleistungsabzeichen: Jeder Teilnehmer an den Hessischen Feuerwehrwettkämpfen erhält das Abzeichen, wenn er |
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- | in zwei verschiedenen Jahren an den Wettkämpfen teilnahm und einer Mannschaft angehörte, die bei jedem Wettkampf mindestens 900 Punkte erreichte. Die Wettkämpfe brauchten nicht hintereinander zu liegen; | ||||
- | in einem Jahr einer Mannschaft angehörte, die bei den Wettkämpfen des Regierungsbezirkes und des Landes teilnahm und in beiden Wettkämpfen jeweils mindestens 900 Punkte erreichte. | ||||
Bronzenes Feuerwehrleistungsabzeichen: | |||||
- | Teilnahme an einem Grundlehrgang | ||||
- | Teilnahme an einem Maschinistenlehrgang | ||||
- | Beantwortung von 20 Fragen aus dem Stoff des Grundlehrganges | ||||
- | Beantwortung von 20 Fragen aus dem Stoff des Maschinistenlehrganges | ||||
- | Ansaugübungen mit der Tragkraftspritze | ||||
- | Suche und Behebung einer Störung an einer Tragkraftspritze | ||||
- | Erfüllung einer sportlichen Übung aus jeder der Gruppen (s.u.) | ||||
Silbernes Feuerwehrleistungsabzeichen: | |||||
- | Teilnahme an einem Gruppenführerlehrgang | ||||
- | Teilnahme an einem Schiedsrichterlehrgang für die Wettkämpfe | ||||
- | Zweimalige Tätigkeit als Schiedsrichter bei den Wettkämpfen | ||||
- | Beantwortung von 20 Fragen aus dem Stoff des Gruppenführerlehrganges | ||||
- | Beantwortung von 20 Fragen, die sich auf die Übungsordnungen der Wettkämpfe beziehen | ||||
- | Unterricht vor einer Löschgruppe von mindestens 15, höchstens 20 Minuten Dauer | ||||
- | Grundausbildung einer Löschgruppe am Gerät von mindestens 20, höchstens 30 Minuten Dauer | ||||
- | Einsatzübung mit einer Löschgruppe | ||||
- | Erfüllung einer sportlichen Übung aus jeder der Gruppen (s.u.) | ||||
Goldenes Feuerwehrleistungsabzeichen: | |||||
- | Teilnahme an einem Lehrgang für Atemschutzgeräteträger und -gerätewarte | ||||
- | Teilnahme an einem Zugführerlehrgang | ||||
- | Beantwortung von 20 Fragen aus dem Stoff des Lehrganges für Atemschutzgeräteträger und -gerätewarte | ||||
- | Beantwortung von 20 Fragen aus dem Stoff des Zugführerlehrgang | ||||
- | Unterricht vor einem Löschzug von mindestens 30, höchstens 40 Minuten Dauer | ||||
- | Einsatzübung mit einem Löschzug | ||||
- | Durchführung einer Wasserförderübung; Förderstrecke 800 m, Förderleistung 600 l/min, Strahlrohrdruck 50 mWS | ||||
- | Erfüllung einer sportlichen Übung aus jeder der Gruppen (s.u.) | ||||
Für die Sportlichen Übungen waren 4 Altersklassen vorgesehen: Altersklasse A: von der Vollendung des 17. bis zur Vollendung des 32. Lebensjahres. Altersklasse B: von der Vollendung des 32. bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres. Altersklasse C: von der Vollendung des 40. bis zur Vollendung des 46. Lebensjahres. Altersklasse D: nach der Vollendung des 46. Lebensjahres. |
Gruppe 1 |
Altersklasse
A |
Alterklasse
B |
Altersklasse
C |
Altersklasse
D |
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Übung 1 | Verlegen einer B-Schlauchleitung von 100 m Länge |
30 min 30 s
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4 min
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4 min 30 s
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5 min
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Übung 2 | Bergung eines Verletzten (ca 170 cm groß, 65 kg schwer) in 2 min 30 s |
über 75 m
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über 100 m
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über 100 m
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über 75 m
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Gruppe 2 | |||||
Übung 1 | Begehung eines Schwebebalkens (auf 20 m Gesamtlänge) |
1 min
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1 min 5 s
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1 min 15 s
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1 min 30 s
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Übung 2 | Hakenleitersteigen mit einer Hakenleiter ins 3. OG |
2 min
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2 min 15 s
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2 min 30 s
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3 min
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Gruppe 3 | |||||
Übung 1 | 400m-Lauf in Sportkleidung |
1 min 20 s
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1 min 30 s
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1 min 40 s
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1 min 50 s
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Übung 2 | 1500m-Lauf in Sportkleidung |
6 min 30 s
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7 min
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7 min 30 s
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8 min
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Gruppe 4 | |||||
Übung 1 | Hochsprung über eine Latte in Sportkleidung |
1,20 m
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1,15 m
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1,10 m
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1,05 m
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Übung 2 | Weitsprung in Sportkleidung |
4,25 m
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4,00 m
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3,75 m
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3,50 m
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Gruppe 5 | |||||
Übung 1 | 300 m Schwimmen in Badebekleidung |
11 min
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12 min
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13 min 30 s
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15 min
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Übung 2 | 10 km Radfahren |
23 min
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24 min
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26 min
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28 min
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Quellen: | Erlaß des Hessischen Ministers des Innern über die Einführung eines Feuerwehrleistungsabzeichens vom 27. August 1966 (StAnz. Nr. 39 S. 1234) mit Berichtigungshinweis vom 3. Oktober 1966 (StAnz. Nr. 42 S. 1319) Erlass über die Einführung eines Feuerwehrleistungsabzeichens vom 6. Februar 1980, zuletzt geändert durch Erlass vom 18. Mai 1998, mit Wirkung vom 1. Januar 2001 erneut in Kraft gesetzt. Erlass Hessisches Feuerwehrleistungsabzeichen (StAnz. 8/2009; S. 454ff) vom 27. Dezember 2008 |