Land Hessen
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Katastrophenschutz-Verdienstmedaille
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Medaillen Vorderseite |
Bandschnallen
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Etui
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Zivilabzeichen
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Verleihungszeitraum: | seit 2003 | |
Verliehen als: | Anerkennung und Würdigung von Verdiensten um den Katastrophenschutz im Lande Hessen | |
Unterstufen: | Stufe 1: | Bronze, am blau/orange/blau/orange/blauen Band mit bronzenen Webkanten, verliehen an Personen, die sich durch ihre Tätigkeit wesentliche Verdienste um den Katastrophenschutz erworben haben oder sich durch mutiges und entschlossenes Verhalten bei Einsätzen des Katastrophenschutzes ausgezeichnet haben |
Stufe 2: | Silber, am blau/orange/blau/orange/blauen Band mit silbernen Webkanten, verliehen an Personen, die sich durch ihre Tätigkeit hervorragende Verdienste um den Katastrophenschutz erworben haben oder sich durch besonders mutiges und entschlossenes Verhalten bei Einsätzen des Katastrophenschutzes ausgezeichnet haben | |
Stufe 3: | Gold, am blau/orange/blau/orange/blauen Band mit goldenen Webkanten, verliehen an Personen, die sich unter erheblicher Gefahr für Leib und Leben durch besonders mutiges und entschlossenes Verhalten bei Einsätzen des Katastrophenschutzes ausgezeichnet haben | |
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Am 22. Mai 2003 durch das Land Hessen gestiftet. Die Verleihung der Stufen 1 und 2 erfolgt durch den für den Katastrophenschutz zuständigen Minister, die Stufe 3 wird durch den Ministerpräsidenten verliehen. Die Medaillen kann nicht erhalten, wer bereits für dieselbe Leistung eine andere Auszeichnung des Landes Hessen erhalten hat. |
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Quellen: | Erlass über die Stiftung einer Katastrophenschutz-Medaille und einer Katastrophenschutz-Verdienstmedaille vom 22.05.2003 Ausführungsbestimmungen zum Erlass des Hessischen Ministerpräsidenten über die Stiftung einer Katastrophenschutz-Medaille und einer Katastrophenschutz-Verdienstmedaille vom 22. Mai 2003 (GVBl Teil I, 2003, Nr. 9, S. 161) Ausführungsbestimmungen zum Erlass des Hessischen Ministerpräsidenten über die Stiftung einer Katastrophenschutz-Medaille und einer Katastrophenschutz-Verdienstmedaille vom 22. Mai 2003 (GVBl. I S. 161), geändert durch Erlass vom 18. November 2008 (GVBl. I S. 988) |