Das Kinderfeuerwehrabzeichen Brandfloh wurde am 19. September 2014 gestiftet. Die Niedersächsische Jugendfeuerwehr gibt den Rahmenplan für Bedingungen, Durchführung und Verleihung vor. Voraussetzung für die Abnahme ist die mindestens einjährige Mitgliedschaft in der Kinderfeuerwehr sowie ein Mindestalter von 9 Jahren. Der Brandfloh ist auf die Leistungsfähigkeit der Kinderfeuerwehrmitglieder abgestimmt.
Durch das Kinderfeuerwehrabzeichen Brandfloh werden die Kinder an Brandschutzerziehung, Sport, Spiel sowie spielerisch an die Feuerwehr herangeführt. Hierbei steht der Spaß in der Kinderfeuerwehr im Vordergrund. Er ist Motivation und Anerkennung für erworbene Kompetenzen. Die Durchführung der Abnahme obliegt den Fachbereichen Kinderfeuerwehr in den Landkreisen. Die Abnahme erfolgt auf Gemeinde-, Stadt- oder Kreisebene durch den/die Kreiskinderfeuerwehrwart/in bzw. Fachbereichsleiter Kinderfeuerwehr oder einer von ihm/ihr autorisierten Person.
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