Land Nordrhein-Westfalen
Rettungsmedaille

1. Modell (1951-1970):
Rettungsmedaille Vorderseite
"LAND NORDRHEIN-WESTFALEN"
Rettungsmedaille Rückseite
"FÜR RETTUNG AUS GEFAHR"
Bandsteg an Nadel zum Zivilanzug Rettungsmedaille 16mm-Miniatur

2. Modell (ab 1970):
Rettungsmedaille Vorderseite
"NORDRHEIN-WESTFALEN"
Rettungsmedaille Rückseite
"FÜR RETTUNG AUS GEFAHR"
Verleihungsetui

Verleihungszeitraum: 
seit 1951
Verliehen als: staatliche Anerkennung für eine unter Einsatz des eigenen Lebens durchgeführte Rettung aus Gefahr
Bandfarbe: orange mit zwei weissen außenliegenden Streifen
Material: Silber
Durchmesser: 1. Modell:  25 mm
2. Modell:  33 mm

Am 16. Oktober 1951 gestiftet. Die Rettungsmedaille wird verliehen an Personen, die unter besonders schwierigen, mit eigener Lebensgefahr verbundenen Umständen entweder Menschen aus Lebensgefahr gerettet oder eine der Allgemeinheit drohende erhebliche Gefahr abgewendet und dabei Mut und Opferwilligkeit gezeigt haben. Die Verleihung konnte nur einmal erfolgen.
War das Rettungswerk unter minder schwerer Lebensgefahr durchgeführt worden oder wardas unternommene Rettungswerk trotz opferbereiten Einsatzes erfolglos geblieben oder war eine Rettungsmedaille bereits wegen einer früheren Rettungstat verliehen worden, so wurde eine öffentliche Belobigung ausgesprochen. Neben der Verleihung der Rettungsmedaille und neben der öffentlichen Belobigung konnte eine Geldbelohnung gewährt werden.
Personen, denen der Schutz des Lebens anderer anvertraut ist oder denen die Abwendung von Gefahren von der Allgemeinheit dienstlich oder beruflich obliegt, wurde eine besondere staatliche Anerkennung nach diesem Gesetz nur gewährt, wenn sie bei einem Rettungswerk das Durchschnittsmaß der ihnen obliegenden Pflichterfüllung überschritten haben.

Am 30. März 2004 wurde per Gesetz Änderungen eingeführt. Die Geldbelohnung entfiel. Die bisherige Einschränkung, dass die Rettungstat unter besonders schwierigen Umständen erfolgt sein musste, entfiel ebenfalls. Weil die Wertigkeit einer Rettungstat nicht davon abhängt, ob es die erste oder eine weitere rettungstat war, kann die Rettungsmedaille jetzt auch mehrfach verliehen werden. Im Wiederholungsfall wird jetzt die entsprechende Anzahl Medaillen bzw. Bandschnallen nebeneinander getragen. Ebenfalls ist eine posthume Verleihung möglich.

Von 1951 bis Ende 2004 wurde die Rettungsmedaille 874 Mal verliehen.


Die Rettungsmedaille erhielt im März 1966 der Unterbrandmeister Peter Burggraf für die Rettung eines Menschen aus der Sieg unter Lebensgefahr am 19. Juni 1965.

Am 14. Dezember 1985 erhielt Helmut Mertens, Feuerwehr Lucherberg, die Rettungsmedaille. Er hatte am 26. Oktober 1984 bei einem Verkehrsunfall vor Kirchberg zwei schwerverletzte Jugendliche aus einem brennenden PKW, unter Einsatz seines eigenen Lebens, gerettet.

Innenminister Ingo Wolf (2. von rechts) zeichnete am 6. Dezember Oliver Sauer, Tim Kamphausen und Ingo Vitz mit der Rettungsmedaille des Landes Nordrhein-Westfalen aus (Bild oben).

Die beiden Düsseldorfer Feuerwehrmänner Tim Kamphausen und Oliver Sauer wurden kürzlich mit der Rettungsmedaille des Landes Nordrhein-Westfalen ausgezeichnet. In Vertretung von Ministerpräsident Jürgen Rüttgers würdigte Innenminister Ingo Wolf damit ihren couragierten Einsatz. "Es gehört Mut dazu, anderen Menschen in einer lebensbedrohlichen Notlage zu helfen. Dieser selbstlose Einsatz verdient höchsten Respekt und Anerkennung", erklärt der Landesinnenminister anlässlich der Verleihung der Rettungsmedaille an 35 Personen am 6. Dezember in Köln. Sie seien Vorbilder für eine Kultur des Hinsehens und Handelns. Die beiden Düsseldorfer Kollegen hatten mit einem weiteren Helfer eine alte Frau aus einem brennenden Hans gerettet.
Am 2. Januar 2008 war in Mönchengladbach ein Haus in Brand geraten. Tim Kamphausen, Oliver Sauer und Ingo Vitz rennen mit der Tochter der verunglückten alten Dame zum Unglücksort. Als die Tochter die Wohnungstür aufschließt quillt bereits dicker Rauch durch die Ritzen der Badezimmertür. Auf Knien kriecht Oliver Sauer in den völlig verrauchten Raum und ertastet schließlich den Fuß der auf den Boden liegenden Frau. Mit Unterstützung seiner beiden Helfer gelingt es, die Bewusstlose, die schwere Verbrennungen erlitten hat, aus dem Bad zu ziehen und in Sicherheit zu bringen [5].


Verleihungen der Rettungsmedaille und die öffentliche Belobigung werden in den Amtsblättern der Regierungsbezirke bekannt gegeben:

Quellen:  [1] Gesetz über die staatliche Anerkennung für Rettungstaten vom 16.10.1951 (GS NW S. 137)
[2] Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über die staatliche Anerkennung für Rettungstaten (Rettungsmedaille des Landes Nordrhein-Westfalen) vom 14. Juli 1970 (GVBl. S. 113)
[3] Gesetz über die staatliche Anerkennung für Rettungstaten vom 30. März 2004
[4] Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über die staatliche Anerkennung von Rettungstaten vom 27. April 2004
[5] Engels, Heinz: Rettungsmedaille für Feuerwehrleute; in "Feuermelder, Zeitschrift der Feuerwehr Düsseldorf", Ausgabe 52 aus Mai 2009
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