Landesfeuerwehrverband Sachsen e.V.
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Ehrenkreuz für 10/25/4050/60 Jahre treue Dienste in der Feuerwehr
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Ehrenkreuz Vorderseiten |
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Bandschnallen
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Die Rückseite ist jeweils gekörnt und mit einer Herstellermarke versehen
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Die Etuis wurden mit und ohne Aufdruck hergestellt
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Verleihungszeitraum:
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seit 1997 | |
Verleihung für: | Anerkennung der ununterbrochenen Mitarbeit in der Feuerwehr | |
Band: | 10 Jahre: | weiss/blau/weiss, beidseitig je ein bronzener Streifen |
25 Jahre: | weiss/blau/weiss, beidseitig je ein silberner Streifen | |
40 Jahre: | weiss/blau/weiss, beidseitig je ein goldener Streifen | |
50 Jahre: | weiss/grün/weiss, beidseitig je zwei goldene Streifen | |
60 Jahre: | weiss/rot/weiss, beidseitig je drei goldenee Streifen | |
70 Jahre: | weiss/grau/weiss, beidseitig je vier goldenee Streifen | |
Abmessungen: | 43 x 43 mm | |
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Die Ordnung über die Stiftung eines Ehrenkreuzes für 50 Jahre treue Dienste in der Feuerwehr wurde von der 20. Verbandsversammlung am 25. April 1997 in Zwickau beschlossen [1]. Das ursprünglich einstufige Ehrenkreuz wurde mittlerweile mehrfach erweitert: 2001 um die Stufe für 60 Jahre [2], 2008 um die Stufe für 40 Jahre [3], 2010 um die Stufen für 10 und 25 Jahre [4] und 2012 um die Stufe für 70 Jahre [5]. Die Verleihungen der Stufen für 10/25/40 Jahre erfolgt nur, wenn die Ehrenzeichen des Landes Sachsen 31301 nicht verliehen werden kann.Vorschlagsberechtigt ist der Bürgermeister gemeinsam mit dem Wehrleiter der Feuerwehr, wenn die Feuerwehr in den letzten 3 Jahren im zuständigen Stadt- und Kreisfeuerwehrverband war. Die antragstellende Gemeinde trägt die Kosten für das Ehrenkreuz und Urkunde. |
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Die Verleihungsurkunde wird in ein Deckblatt mit dem Signet des Landesfeuerwehrverbandes eingelegt überreicht. | |
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Quellen: | [1] Ordnung über die Stiftung eines Ehrenkreuzes für 50 Jahre treue Dienste in der Feuerwehr vom 25.04.1997 [2] Ordnung über die Stiftung eines Ehrenkreuzes für 50 / 60 Jahre treue Dienste in der Feuerwehr vom 30.03.2001 [3] Ordnung über die Stiftung eines Ehrenkreuzes für 40 / 50 / 60 Jahre treue Dienste in der Feuerwehr vom 21.06.2008 [4] Ordnung über die Stiftung eines Ehrenkreuzes für 10 / 25 / 40 / 50 / 60 Jahre treue Dienste in der Feuerwehr vom 19.11.2010 [5] Ordnung über die Stiftung eines Ehrenkreuzes für 10 / 25 / 40 / 50 / 60 / 70 Jahre treue Dienste in der Feuerwehr vom 17.11.2012 |