Land Sachsen-Anhalt
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Rettungsmedaille
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Vorderseite
"Sachsen-Anhalt" |
Rückseite
"Für Rettung aus Gefahr" |
Bandschnalle
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Etui
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Verleihungszeitraum: | seit 20. März 2006 | |
Verleihung an: | Personen, die unter Einsatz des eigenen Lebens Menschenleben gerettet oder eine der Allgemeinheit drohende erhebliche Gefahr abgewendet haben | |
Band: | gelb/schwarz | |
Material: | Feinsilber | |
Durchmesser: | 30 mm | |
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Die Rettungsmedaille wurde am 6. September 2005 durch den Ministerpräsidenten gestiftet. Sachsen-Anhalt war das letzte der neuen Bundesländer, das ein solches Ehrenzeichen einführte. Ist eine Rettungstat ohne unmittelbare Lebensgefahr für den Retter ausgeführt worden, so erfolgt anstelle der Verleihung der Rettungsmedaille eine öffentliche Belobigung. Für Personen, die sich im Rahmen von Brand- und Hilfeleistungseinsätzen oder bei Einsätzen im Katastrophenfall durch besonderes Verhalten ausgezeichnet haben, kommt eine Auszeichnung nach den Regelungen über das Brandschutz- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichen des Landes Sachsen-Anhalt in Betracht. Die Rettungsmedaille kann wiederholt verliehen werden. Bis September 2010 wurde die Medaille 20 mal verliehen. |
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Eine der ersten Verleihungen fanden an zwei Jugendfeuerwehrwehrangehörige am 8. Juni 2006 statt. Marius Torsten Richter und Alexander Jerratsch hatten im Dezember 2005 einer 77-jährigen Hundisburgerin das Leben gerettet. Die Jugendlichen fanden sie im nahegelegenen Steinbruch zufällig, als sie zum Angeln gingen. Sie zogen die Frau aus dem eiskaltem Wasser, leisteten sofort Erste Hilfe und alarmierten Polizei und Feuerwehr [2]. |
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Verleihungen der Rettungsmedaille und die öffentliche Belobigungen werden im Ministerialblatt bekannt gegeben: | |
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Quellen: |
[1] Stiftung der Rettungsmedaille des Landes Sachsen-Anhalt, vom 06.09.2005 |