Jugendfeuerwehr Thüringen
|
|
Ehrenspange
|
|
|
|
Vorderseite "THÜRINGEN Jugendfeuerwehr" |
Bandschnallen |
|
||
Verleihungszeitraum:
|
seit 2002 | |
Verliehen für: | besondere Verdienste | |
Unterstufen: | Bronze: | - für Jugendfeuerwehrwarte nach Ablauf einer Mindestdienstzeit von 3 Jahren |
- für den Vorstand der Thüringer Jugendfeuerwehr, für Vorstandsmitglieder von KJF/SJF und für Mitglieder der Fachbereiche nach Ablauf einer Mindestdienstzeit von 2 Jahren | ||
Silber: | - für Jugendfeuerwehrwarte nach Ablauf einer Mindestdienstzeit von 6 Jahren | |
- für Vorstandsmitglieder von KJF/SJF und Mitglieder der Fachbereiche nach Ablauf einer Mindestdienstzeit von 4 Jahren | ||
- für Kreisjugendfeuerwehrwarte, Mitglieder des Landesvorstandes und Fachbereichsleiter nach einer Mindestdienstzeit von 3 Jahren | ||
Gold: | - für Jugendfeuerwehrwarte nach Ablauf einer Mindestdienstzeit von 9 Jahren | |
- für Vorstandsmitglieder von KJF/SJF und Mitglieder der Fachbereiche nach Ablauf einer Mindestdienstzeit von 6 Jahren | ||
- für Kreisjugendfeuerwehrwarte, Mitglieder der Landesvorstandes und Fachbereichsleiter nach einer Mindestdienstzeit von 6 Jahren | ||
Rückseite: | fein gekörnt | |
Material: | Zinnschleuderguss, galvanisch veredelt, Wappen lackiert | |
Breite/Höhe: | 63 mm / 27 mm | |
|
||
Die
Ehrungsordnung wurde am 06.04.2002 in Erfurt-Marbach beschlossen, und
zum Delegiertentag der Thüringer Jugendfeuerwehr am 10.03.2012 in
Lauterbach geändert. Die Ehrenspange wird oberhalb der rechten
Außentasche der Uniformjacke getragen. Sowohl die Ehrenspange als
auch die Bandschnalle wird nur in der jeweils höchsten Stufe
getragen. |
|
|
|
||
Quellen: | Ehrungsordnung der Thüringer Jugendfeuerwehr für die Ehrenspange, Stand 2012 Richtlinie zu § 5 / 3 der Ehrungsordnung der Thüringer Jugendfeuerwehr |