Deutsche Demokratische Republik
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Qualifikationsabzeichen der Freiwilligen Feuerwehr
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Maschinist, Stufe I (Löschfahrzeuge, oben links); Maschinist Stufe II (Tragkraftspritzen, unten links); Gerätewart (oben rechts); Einsatzkraft (unten rechts)
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Verleihungszeitraum:
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1980 - 1990 | |
Verleihung für: | Anerkennung ausgezeichneter Ausbildungsergebnisse und zur Würdigung der Leistung | |
Allgemeine Bedingungen: | - | Vorbildliche Dienstdurchführung |
- | Erfüllung der Wissensanforderungen sowie erfolgreich abgeschlossene Ausbildung entsprechend den Festlegungen des Programms für die inhaltliche und organisatorische Gestaltung der Aus- und Weiterbildung der Angehörigen der örtlichen freiwilligen und betrieblichen Feuerwehren | |
- | Praxis im Feuerwehrdienst mindestens 2 Jahre und mindestens 1 Jahr als entsprechende Spezialkraft tätig | |
Bedingungen für Maschinisten der Stufe I und II: | - | Entsprechende Kenntnisse über die feuerwehrspezifischen Baugruppen sowie die Leistungsparameter der Feuerlöschpumpen und deren effektive Auslastung |
- | sichere Beherrschung der anvertrauten Aggregate unter allen Einsatzbedingungen und der Grundsätze der Überprüfung der Einsatzbereitschaft der Aggregate, Beseitigung von Mängeln und Störungen sowie die Fähigkeit, Kleinstreparaturen durchzuführen | |
- | Einhaltung der Bestimmungen über den Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz | |
Maschinisten der Stufe I zusätzlich: | - | Fahrpraxis mit Fahrzeugen der Feuerwehr mindestens 6 Monate und Fahren ohne schuldhaft verursachten Verkehrsunfall/Havarie in den vergangenen 12 Monaten |
- | vorbildliches Verhalten im Straßenverkehr unter allen Witterungs- und Verkehrsbedingungen und strikte Einhaltung der Bestimmungen der StVO, StVZO | |
- | Einhaltung und Unterbietung der Normen für den Verbrauch von Treib- und Schmierstoffen durch eine ökonomische, den Verkehrs-, Witterungs- und Einsatzbedingungen entsprechende Fahr- und Betriebsweise | |
- | entsprechende Kenntnisse über die Arbeitsweise der feuerwehrspezifischen Baugruppen der Fahrzeuge und Aggregate | |
Gerätewarte für feuerwehrtechnische Ausrüstung, Atem-schutztechnik und Nachrichtentechnik: | - |
Aktive Einflußnahme auf den effektiven Einsatz und pfleglichen Umgang mit der Ausrüstung und den Geräten |
- | ständige Einflußnahme auf die unfallvorbeugende Tätigkeit im Aufgabenbereich | |
- | Kenntnisse und Fähigkeiten in der Pflege, Wartung und Prüfung sowie in der Ausführung von Kleinstreparaturen und Instandsetzungsarbeiten, einschließlich der Nachweisführung | |
Einsatzkräfte: | - | Nachweis der Kenntnisse über die taktischen Regeln des Einsatzes und der Anwendung der effektivsten Löschverfahren bei der Brandbekämpfung bzw. Mitwirkung bei der Beseitigung von Gemeingefahren entsprechend den Schwerpunkten im Ausrückebereich und der vorhandenen Ausrüstung |
- | Kenntnis der erforderlichen Sicherheitsbestimmungen zur Verhütung von Unfällen | |
- | Eignung zum Tragen von Atemschutzgeräten bzw. in freiwilligen Feuerwehren ohne LF von Atemschutzmasken | |
- | Teilnahme am Feuerwehrkampfsport | |
Rückseite: | glatt | |
Material:
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unedles, goldfarbenes Metall oder Eisen vermessingt, rote Polyesterbeschichtung | |
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Das Ministerium des Inneren stiftete diese Ehrenzeichen am 1. Juli 1980. Die Qualifikationsabzeichen wurden über der rechten oberen Tasche der Uniformjacke getragen. Die Abzeichen für Maschinisten trugen von 1987-1988 eine deutlich kleinere Zahl als Stufenangabe. |
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Als Verleihungsurkunden wurden Vordrucke im Format DIN A5 verwendet. Diese kommen meistens einzeln vor, sind aber in wenigen Fällen auch eingeklebt in eine kleine rote Urkundenmappe bekannt. |
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