Deutsche Demokratische Republik
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Qualifikationsabzeichen der Brandschutzkontrolle
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Verleihungszeitraum:
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1985 - 1990 | |
Verleihung für: | Als Anerkennung ausgezeichneter Ausbildungsergebnisse und zur Würdigung der Leistungen wurden an zu Brandschutzkontrollen ermächtigte bzw. eingesetzte Feuerwehrangehörige und Helfer für Brandursachenermittlung Qualifikationsabzeichen verliehen | |
Allgemeine Bedingungen: | - | Vorbildliche Dienstdurchführung |
- | Erfüllung der Wissensanforderungen sowie erfolgreich abgeschlossene Ausbildung entsprechend den Festlegungen des Programms für die inhaltliche und organisatorische Gestaltung der Aus- und Weiterbildung der Angehörigen der örtlichen freiwilligen und betrieblichen Feuerwehren | |
- | Praxis im Feuerwehrdienst mindestens 2 Jahre und mindestens 1 Jahr als entsprechende Spezialkraft tätig | |
Bedingungen für Brandschutzkontrolleure: | - | Nachweis der Kenntnisse über Ziel und Inhalt der Brandschutzkontrollen, die Kontrollformen und -methoden sowie der Maßnahmen in Vorbereitung einer Brandschutzkontrolle |
- | praktischer Nachweis der erworbenen Kenntnisse während einer Brandschutzkontrolle bzw. Lehrkontrolle, insbesondere im Erkennen von Rechtsverletzungen und Mängeln im Brandschutz, in der überzeugenden Erläuterung von Brandschutzerfordernissen, der sachlichen und erzieherischen Auseinandersetzung bei Rechtsverletzungen im Brandschutz sowie der Begründung notwendiger Aufgaben | |
- | Nachweis der Fähigkeiten und Fertigkeiten in Auswertung einer Brandschutzkontrolle, eine Auflage vorzubereiten, eine Mitteilung über eine Ordnungswidrigkeit zu fertigen sowie die richtigen Eintragungen auf den Nachweisunterlagen vorzunehmen. | |
Bedingungen für Helfer der Brandursachen-ermittlung: | - | Nachweis der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten über das taktisch richtige Verhalten zur Erkennung und Sicherung von Spuren und anderen Beweismitteln für die Ermittlung der Entstehungsursachen von Bränden im praktischen Einsatz bzw. im Prozeß der Aus- und Weiterbildung |
Rückseite: | glatt | |
Material:
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unedles, goldfarbenes Metall oder Eisen vermessingt, rote Polyesterbeschichtung | |
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Das Ministerium des Inneren stiftete dieses Ehrenzeichen am 1. Juli 1980, es wurde jedoch erst 5 Jahre später geschaffen. Das Qualifikationsabzeichen wurde über der rechten oberen Tasche der Uniformjacke getragen. |