Gestiftet am 7. Oktober 1977 durch das Ministerium des Inneren. Die Leistungsspange war eine Art "Sportabzeichen", sie konnte nur von männlichen Angehörigen der örtlichen freiwilligen und betrieblichen Feuerwehren sowie von Angehörigen des Organs Feuerwehr erworben werden. Die Bedingungen für die Leistungsspange enthielten die Disziplinen Sturmleitersteigen (Steigen mit der Hakenleiter in das 3. Obergeschoss) und 100-m-Hindernisbahn. Es gab keine unterschiedlichen Altersklassen. Die Anerkennung der Bedingungen erfolgte nur bei offiziell ausgeschriebenen Wettkämpfen (Kreiswettkampf, Vergleichswettkämpfe ab Kreisebene, Bezirkswettkampf und DDR-Wettkampf).
Die Verleihung der Leistungsspange und der dazugehörigen Urkunde erfolgte in
- Gold durch den Leiter der Hauptabteilung Feuerwehr,
- Silber durch den Leiter Feuerwehr der BDVP,
- Bronze durch den Leiter Feuerwehr des VPKA. Die Auszeichnung mit der Leistungsspange erfolgte jeweils zum 1. Mai, zum 1. Juli, zum 7. Oktober oder zu besonderen Anlässen. Die Teilnahme an einer Mannschaftsdisziplin war nachzuweisen. Die Leistungsspange wurde auf der Falte der rechten Brusttasche der Uniformjacke getragen. Um die Leistungsspange zu tragen, war für die Mitglieder des Organs Feuerwehr vorgeschrieben, die Bedingungen nach zwei Jahren erneut zu erfüllen. Für Angehörige von Freiwilligen oder Betriebsfeuerwehren war dieses keine Pflicht.
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