Drittes Reich
Luftschutz-Ehrenzeichen

Ausführung 1938 - 1945:

Luftschutz-Ehrenzeichen 1. Klasse
Vorderseite
"FÜR VERDIENSTE IM LUFTSCHUTZ"

Luftschutz-Ehrenzeichen 2. Klasse
Vorderseite
"FÜR VERDIENSTE IM LUFTSCHUTZ"
Luftschutz-Ehrenzeichen 2. Klasse
Rückseite
"1938"

Feldspange zum Luftschutzehrenzeichen

Etui zum Luftschutzehrenzeichen der 2. Klasse


Ausführung nach dem Ordensgesetz von 1957:

Luftschutzehrenzeichen 2. Klasse
Vorderseite
"FÜR VERDIENSTE IM LUFTSCHUTZ"
Luftschutzehrenzeichen 2. Klasse
Rückseite
"1938"
Bandschnalle zum Luftschutzehrenzeichen 2. Klasse

Verleihungszeitraum: 
1938 - 1945
Verleihung an: 2. Klasse:  Personen, die sich in Deutschland nach dem 30. Januar 1933 auf dem Gebiet des Luftschutzes betätigt und hierbei besondere Verdienste erworben haben
1. Klasse:  Personen, die sich besonders hervorragende Verdienste um die Förderung des Luftschutzes erworben haben
Band: schwarz/weiss/rot/helllila/rot/weiss/schwarz
Material: 2. Klasse: oxidiertes Leichtmetall
Durchmesser: 38 mm

Das Luftschutz-Ehrenzeichen wurde am 30. Januar 1938 per Verordnung aus Anlass der fünften Wiederkehr des Tages der nationalen Erhebung von Adolf Hitler in zwei Stufen gestiftet. Es diente als Anerkennung für Verdienste um den Luftschutz sowie der Luftverteidigung. Es konnte an In- und Ausländer verliehen werden. Für die Verleihung der 1. Klasse war die 2. Klasse keine Voraussetzung. Waren beide verliehen, wurde nur die 1. Klasse getragen (auf der linken Brustseite). Von der 1. Klasse wurde nur etwa 150 Stück verliehen. Es wurde eine mindestens vierjährige Betätigung seit dem 30. Januar 1933 zusätzlich zu den Verdiensten vorausgesetzt.
Im Deutschen Auszeichnungssystem dieser Zeit nimmt das Luftschutz-Ehrenzeichen eine gewisse Sonderstellung ein, da sich beide Auszeichnungsstufen fundamental voneinander im Aussehen unterscheiden. Während man die 2. Stufe noch nach typischen Vorbild in Medaillenform einführte, weicht die 1. Stufe vollkommen von dieser Form ab und zeigt stattdessen ein Kreuz. Weiterhin befremdlich war es, dass die 1. Stufe nicht als Steckkreuz eingeführt wurde, sondern das gleiche Ordensband der 2. Stufe zu verwenden war. Da beide Stufe nur am Tag ihrer Verleihung oder besonderen Anlässen in Originalgräße getragen wurden, war das einzige optische Unterscheidungsmerkmal auf der Bandspange eine verkleinerte Miniatur der verliehenen Stufe.
Bei Verleihung der 1. Stufe erhielt der Beliehene eine von Hitler unterzeichnete Urkunde, bei Verleihungen der 2. Stufe eine vom Staatsminister und Chef der Präsidialkanzlei ausgestellte Bescheinigung. Beide Stufe und die Urkunde/Bescheinigung gingen dabei in das Eigentum des Beliehenen über.


Der Führer hat mit Erlaß vom heutigen Tage dem Polizei-Hauptwachtmeister Erich Rosenfeld in Berlin in Anerkennung seiner Verdienste im Luftschutz das Luftschutz=Ehrenzeichen zweiter Stufe verliehen. DER FÜHRER HAT MIT ERLASS VOM HEUTIGEN TAGE Werkschutzführerin Hilde Wendregat als Führer Brandtrupp II IN ANERKENNUNG SEINER VERDIENSTE IM LUFTSCHUTZ DAS LUFTSCHUTZ-EHRENZEICHEN ZWEITER STUFE VERLIEHEN.

Quellen: 

Verordnung des Führers und Reichskanzlers über die Stiftung des Luftschutz-Ehrenzeichens vom 30. Januar 1938
Satzung des Luftschutz-Ehrenzeichens, Reichsgesetzblatt Nr. 8 vom 30. Januar 1938
Durchführungsverordnung zur Verordnung des Luftschutz-Ehrenzeichens, Reichsgesetzblatt Nr. 8 vom 30. Januar 1938

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