Drittes Reich
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Luftschutz-Ehrenzeichen
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Ausführung 1938 - 1945: | ||
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Luftschutz-Ehrenzeichen 1. Klasse
Vorderseite "FÜR VERDIENSTE IM LUFTSCHUTZ" |
Luftschutz-Ehrenzeichen 2. Klasse
Vorderseite "FÜR VERDIENSTE IM LUFTSCHUTZ" |
Luftschutz-Ehrenzeichen 2. Klasse
Rückseite "1938" |
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Feldspange zum Luftschutzehrenzeichen
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Etui zum Luftschutzehrenzeichen der 2. Klasse
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Ausführung nach dem Ordensgesetz von 1957: | ||
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Luftschutzehrenzeichen 2. Klasse
Vorderseite "FÜR VERDIENSTE IM LUFTSCHUTZ" |
Luftschutzehrenzeichen 2. Klasse
Rückseite "1938" |
Bandschnalle zum Luftschutzehrenzeichen 2. Klasse
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Verleihungszeitraum:
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1938 - 1945 | |
Verleihung an: | 2. Klasse: | Personen, die sich in Deutschland nach dem 30. Januar 1933 auf dem Gebiet des Luftschutzes betätigt und hierbei besondere Verdienste erworben haben |
1. Klasse: | Personen, die sich besonders hervorragende Verdienste um die Förderung des Luftschutzes erworben haben | |
Band: | schwarz/weiss/rot/helllila/rot/weiss/schwarz | |
Material: | 2. Klasse: oxidiertes Leichtmetall | |
Durchmesser: | 38 mm | |
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Das Luftschutz-Ehrenzeichen wurde am 30. Januar 1938 per Verordnung aus Anlass der fünften Wiederkehr des Tages der nationalen Erhebung von Adolf Hitler in zwei Stufen gestiftet. Es diente als Anerkennung für Verdienste um den Luftschutz sowie der Luftverteidigung. Es konnte an In- und Ausländer verliehen werden. Für die Verleihung der 1. Klasse war die 2. Klasse keine Voraussetzung. Waren beide verliehen, wurde nur die 1. Klasse getragen (auf der linken Brustseite). Von der 1. Klasse wurde nur etwa 150 Stück verliehen. Es wurde eine mindestens vierjährige Betätigung seit dem 30. Januar 1933 zusätzlich zu den Verdiensten vorausgesetzt. |
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Quellen: |
Verordnung des Führers und Reichskanzlers über die Stiftung des Luftschutz-Ehrenzeichens vom 30. Januar 1938 |