Preussischer Landesfeuerwehrverband
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Silbernes und Goldenes Feuerwehr-Ehrenzeichen für Verdienste um das Feuerlöschwesen
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Silbernes und Goldenes Ehrenzeichen
1. Modell |
Silbernes und Goldenes Ehrenzeichen
2. Modell |
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Etui
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Knopflochdekoration
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Verleihungszeitraum:
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1. Modell: | 1923 - 1930 |
2. Modell: | 1930 - 1934 | |
Rückseite: | "VERLIEHEN VOM PREUSSISCHEN LANDESFEUERWEHRVERBAND" | |
Verleihung für: | Silber, für 25 Jahre Dienstzeit in einer preussischen Feuerwehr | |
Gold, für 40 Jahre Dienstzeit in einer preussischen Feuerwehr | ||
Band: | weiss/schwarz/weiss/schwarz/weiss/schwarz/weiss mit schwarzen Webkanten | |
Material: | Tombak, versilbert bzw. vergoldet und schwarz emalliert | |
Breite/Höhe: | 32 mm / 35 mm | |
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Durch den Landesfeuerwehrverband Preussen am 25. Mai 1922 gestiftet. Es wurden nur aktive Dienstjahre berücksichtigt. Das Ehrenzeichen wurde für außerordentliche Verdienste auch an Zivilpersonen verliehen, die Bänder hatten dann die umgekehrte Farbfolge. Das 1. Modell ist aus drei Teilen zusammengesetzt, das 2. Modell, ab 1930 verliehen, ist einteilig und hat eine geänderte Feuerwehrsymbolik. |
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Das ehemalige Königreich Preussen war in diverse Provinzen gegliedert, die oftmals eingegliederte Fürstentümer darstellten. In vielen dieser Provinzen gab es sogenannte Provinzial-Feuerwehrverbände, die Gliederungen des Preußischen Landesfeuerwehrverbandes darstellten. Viele von diesen gaben bei Verleihung von Ehrenzeichen jeweils eigene Urkunden aus, von denen hier Beispiele abgebildet sind: | |
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Brandenburgischer-Provinzial-Feuerwehrverband: | |
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Provinzialfeuerwehrverband für Niederschlesien: | |
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Feuerwehrverband der Rheinprovinz: | |
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Feuerwehrverband der Provinz Sachsen: | |
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Zwei Aufnahmen von Feuerwehrmännern. Links ein Feuerwehrmann mit dem Silbernen Feuerwehr-Ehrenzeichen für Verdienste um das Feuerlöschwesen 10601 und dem Erinnerungszeichen für Verdienste um das Feuerlöschwesen 10603. Beide wurden für 25 Jahre Dienst vergeben. Das gleichzeitige Vorhandensein eines staatlichen Ehrenzeichens und eines Ehrenzeichens des Feuerwehrverbandes führten zur Verleihung von zwei Ehrenzeichen für einen Anlass. Dieses war nicht nur in Preussen der Fall, in vielen Ländern wurde dieses so praktiziert. Übrigends ist dieses noch heute in einigen Verbänden der Fall, wo z.B. ein Bezirksfeuerwehrverband und das entsprechende Bundesland zeitgleich Ehrenzeichen verleihen. |