Kreisfeuerwehrverband Ilm-Kreis e.V.
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Feuerwehr-Ehrenkreuz Ilm-Kreis
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Vorderseite
Ehrenkreuz in Silber und Gold |
Bandschnallen
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Etuis
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Verleihungszeitraum: | ab 2001? | |
Verleihung als: | Anerkennung hervorragender Leistungen | |
Unterstufen: | Stufe G - Ehrenurkunde: | |
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für Vereinsvorsitzende und Mitglieder der Vorstände nach Ablauf einer Mindestwahlzeit von 4 Jahren |
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- | für Vereinsmitglieder mit aktiver Vereinszugehörigkeit von mindestens 5 Jahren | |
- | für Vorstandsmitglieder des KFV nach einer Wahlzeit von 3 Jahren | |
- | für hervorragende Leistungen | |
Stufe 1 - Feuerwehr-Ehrenkreuz in Bronze: | ||
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für Vereinsvorsitzende und Mitglieder der Vorstände nach Ablauf einer Mindestwahlzeit von 8 Jahren |
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- | für Vereinsmitglieder mit aktiver Vereinszugehörigkeit von mindestens 10 Jahren | |
- | für Vorstandsmitglieder des KFV nach einer Wahlzeit von 6 Jahren | |
- | für hervorragende Leistungen | |
Stufe 2 - Feuerwehr-Ehrenkreuz in Silber: | ||
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für Vereinsvorsitzende und Mitglieder der Vorstände nach Ablauf einer Mindestwahlzeit von 12 Jahren |
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- | für Vereinsmitglieder mit aktiver Vereinszugehörigkeit von mindestens 15 Jahren | |
- | für Vorstandsmitglieder des KFV nach einer Wahlzeit von 9 Jahren | |
- | für hervorragende Leistungen | |
Stufe 3 - Feuerwehr-Ehrenkreuz in Gold: | ||
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für Vereinsvorsitzende und Mitglieder der Vorstände nach Ablauf einer Mindestwahlzeit von 16 Jahren |
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- | für Vereinsmitglieder mit aktiver Vereinszugehörigkeit von mindestens 20 Jahren | |
- | für Vorstandsmitglieder des KFV nach einer Wahlzeit von 12 Jahren | |
- | für hervorragende Leistungen | |
Rückseite: | - | |
Band: | rot/weiss/rot mit bronzenen bzw. silbernen bzw. goldenen Randstreifen | |
Abmessungen | - | |
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Die Ehrungsordnung wurde anlässlich der 9. Verbandsversammlung in Plauen am 26.Mai 2001 beschlossen. Nicht geklärt ist, ob dieses Datum das Stiftungsdatum des Feuerwehr-Ehrenkreuzes ist, oder dieses bereits früher verliehen wurde. Die Ehrungsstufen G, 1 und 2 können auch für besondere Leistungen im Rahmen der Tätigkeit in der Jugendfeuerwehr verliehen werden. Die Ehrungsstufen können auch für besondere Förderung des KFV an Personen oder Institutionen verliehen werden, die nicht Mitglied im KFV sind. Die Ehrungsstufen G bis 2 für Vorstandsmitglieder des KFV und der Feuerwehrvereine können bereits bei einer Mindestwahlzeit von 3 Jahren verliehen werden, wenn der zu Ehrende mit 60 Jahren aus dem aktiven Feuerwehrdienst scheidet bzw. ausgeschieden ist. |
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Quellen: | Ehrungsordnung des Kreisfeuerwehrverbandes Ilm-Kreis vom 26.05.2001 |