Oldenburgischer Feuerwehrverband
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Ehrennadel
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Ehrennadeln
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Verleihungszeitraum: | ab 1959 | ||
Verleihung als: | Zivilabzeichen | ||
Stufen: | Silber, wird verliehen: | - | Ehrenmitgliedern dem Oldenburgischen Feuerwehrverband angehörender Kreisfeuerwehrverbände |
- | Mitgliedern der Altersabteilungen der Feuerwehren, die dem Oldenburgischen Feuerwehrverband angehören, wenn sie als aktive Mitglieder das 65. Lebensjahr vollendet haben oder wenn sie als aktive Mitglieder das 60. Lebensjahr vollendet haben und die Überführung in die Altersabteilung beantragen oder wenn sie als aktive Mitglieder aus nachweisbar gesundheitlichen Gründen ihren aktiven Dienst nicht mehr erfüllen können und auf Beschluß des Gemeindekommandos in die Altersabteilung überführt werden und das 50. Lebensjahr vollendet haben | ||
Gold, wird verliehen: | - | Ehrenmitgliedern des Oldenburgischen Feuerwehrverbandes | |
- | Personen, die sich um die Förderung des Oldenburgischen Feuerwehrverbandes besonders verdient gemacht haben | ||
Rückseite: | glatt | ||
Abmessungen | 18 x 14 mm | ||
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Die Delegiertenversammlung des Verbandes beschloss am 26. April 1959 die Einführung einer Ehrennadel, die Vorstandssitzung vom 29. September 1959 die Verleihungsrichtlinien. | |||
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Quellen: | Beschluß des erweiterten Vorstandes des Oldenburgischen Feuerwehrverbandes e.V. auf Grund der Entschließung der Delegiertenversammlung vom 26. April 1959 betreffend Einführung einer Ehrennadel vom 29. September 1959 |