Kreisfeuerwehrverband Riesa-Großenhain
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Ehrenkreuz
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Vorderseite Stufe I
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Verleihungszeitraum: | ab 2004 | |
Verleihung als: | Anerkennung besonderer Verdienste im Feuerwehrwesen und besonderer Leistungen in der Verbandsarbeit | |
Unterstufen: | I | - Ehrenkreuz |
II | - Ehrenkreuz mit silbernen Ehrenkranz | |
III | - Ehrenkreuz mit goldenen Ehrenkranz | |
Rückseite: | glatt mit Schrift "KFV Riesa-Großenhain e. V." | |
Breite/Höhe: | 42 mm / 42 mm | |
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Die Verleihungsordnung wurde von der Verbandsversammlung am 29. Oktober 2004 in Zeithain OT Röderau-Bobersen beschlossen. Die Verleihung des Ehrenkreuz in normaler Ausführung, in Silber und in Gold ist auf je ein Stück pro Ortsfeuerwehrverband und auf fünf Stück auf Vorschlag des Kreisfeuerwehrverbandes im Jahr begrenzt. Die Stufe II und III des Ehrenkreuzes kann erst verliehen werden, wenn die/der Auszuzeichnende die vorherige Stufe besitzt. Das Ehrenkreuz wird auf der Mitte auf der linken Brusttasche getragen. Es wird nur die höchste Stufe der Auszeichnung getragen.
Das Ehrenkreuz ist für die Verleihung an Feuerwehrangehörige gedacht. Für Personen, die nicht einer Feuerwehr angehören, gibt es eine 16 mm grosse Miniatur, die nur in einer Stufe verliehen wird. |
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Quellen: | Ordnung über die Stiftung eines Ehrenkreuzes des Kreisfeuerwehrverbandes „Riesa-Großenhain e.V.“ vom 29.10.2004 |