Kreisjugendfeuerwehr Westerwald e.V.
Ehrennadel

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Verleihungszeitraum:  ab 1997
Verleihung für: langjährige Tätigkeiten innerhalb der Jugendfeuerwehren
mindestens zehn Jahre Jugendfeuerwehrwart einer örtlichen Jugendfeuerwehr
mindestens zehn Jahre überörtliche Tätigkeit auf Verbandsgemeinde- oder Kreisebene
mindestens sechs Jahre Tätigkeit im Kreisjugendfeuerwehrausschuß

Die Ehrennadel der Kreisjugendfeuerwehr Westerwald e.V. wurde am 1. Dezember 1996 gestiftet. Sie wird nur an Feuerwehrangehörige verliehen. Für Zivilpersonen und Mitglieder anderer Hilfsorganisationen kann die Ehrennadel nicht beantragt werden. Sie kann auch an Feuerwehrangehörige verliehen werden, die in besonderem Maße die Kreisjugendfeuerwehr Westerwald e.V. unterstützt haben.

Quellen: Richtlinien für die Beantragung und Verleihung der Ehrennadel der Kreisjugendfeuerwehr Westerwald e.V. vom 01. Oktober 2001