Stadtfeuerwehrverband Braunschweig
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Ehrenzeichen
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Bandschnallen
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Verleihungszeitraum: | ? | |
Verleihung an: | - Mitglieder des Vorstandes des Feuerwehrverbandes Braunschweig-Stadt e. V. bei ihrem Ausscheiden, wenn sie die Verbandsarbeit besonders gefördert haben - Privatpersonen, die sich über einen längeren Zeitraum im Sinne der Satzung des Feuerwehrverbandes Braunschweig-Stadt e.V. (insbesondere § 2) um die Förderung des Feuerlöschwesens verdient gemacht haben - Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr, Berufsfeuerwehr oder Werkfeuerwehr, die über einen längeren Zeitraum besondere zusätzliche Aufgaben wahrgenommen haben - Mitglieder der Feuerwehr, die ganz besondere Einzelleistungen erbracht haben - Mitglieder des Vorstandes des FV, die die Verbandsarbeit in ganz besonderem Maße gestaltet und getragen haben |
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Unterstufen: | Bronze: | - Stadtbrandmeister, 1. stv. Stadtbrandmeister, stellv. Stadtbrandmeister bei ihrem Ausscheiden aus dieser Funktion |
- Ortsbrandmeister oder stv. Ortsbrandmeister nach mindestens 6-jähriger Amtszeit bei ihrem Ausscheiden aus dieser Funktion | ||
Silber: | - Stadtbrandmeister, 1. stv. Stadtbrandmeister, stellv. Stadtbrandmeister nach mindestens 6-jähriger Amtszeit bei ihrem Ausscheiden aus dieser Funktion. | |
- Ortsbrandmeister oder stv. Ortsbrandmeister nach mindestens 12-jähriger Amtszeit bei ihrem Ausscheiden aus dieser Funktion | ||
Gold: | - Stadtbrandmeister, 1. stv. Stadtbrandmeister, stellv. Stadtbrandmeister nach mindestens 12-jähriger Amtszeit bei ihrem Ausscheiden aus dieser Funktion | |
- Ortsbrandmeister oder stv. Ortsbrandmeister nach mindestens 18-jähriger Amtszeit, bei ihrem Ausscheiden aus dieser Funktion | ||
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Zwischen der Verleihung der Ehrenzeichens in Bronze und Silber sollen mindestens 3 Jahre, zwischen Silber und Gold sollen mindestens 5 Jahre liegen. | ||
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Quellen: | Richtlinien für die Beantragung und Verleihung des Ehrenzeichens des Feuerwehrverbandes Braunschweig-Stadt e.V. vom 28.02.2004 |