Stadtfeuerwehrverband Braunschweig
Ehrenzeichen

Bandschnallen

Verleihungszeitraum:  ?
Verleihung an: - Mitglieder des Vorstandes des Feuerwehrverbandes Braunschweig-Stadt e. V. bei ihrem Ausscheiden, wenn sie die Verbandsarbeit besonders gefördert haben
- Privatpersonen, die sich über einen längeren Zeitraum im Sinne der Satzung des Feuerwehrverbandes Braunschweig-Stadt e.V. (insbesondere § 2) um die Förderung des Feuerlöschwesens verdient gemacht haben
- Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr, Berufsfeuerwehr oder Werkfeuerwehr, die über einen längeren Zeitraum besondere zusätzliche Aufgaben wahrgenommen haben
- Mitglieder der Feuerwehr, die ganz besondere Einzelleistungen erbracht haben
- Mitglieder des Vorstandes des FV, die die Verbandsarbeit in ganz besonderem Maße gestaltet und getragen haben
Unterstufen: Bronze:  - Stadtbrandmeister, 1. stv. Stadtbrandmeister, stellv. Stadtbrandmeister bei ihrem Ausscheiden aus dieser Funktion
- Ortsbrandmeister oder stv. Ortsbrandmeister nach mindestens 6-jähriger Amtszeit bei ihrem Ausscheiden aus dieser Funktion
Silber: - Stadtbrandmeister, 1. stv. Stadtbrandmeister, stellv. Stadtbrandmeister nach mindestens 6-jähriger Amtszeit bei ihrem Ausscheiden aus dieser Funktion.
- Ortsbrandmeister oder stv. Ortsbrandmeister nach mindestens 12-jähriger Amtszeit bei ihrem Ausscheiden aus dieser Funktion
Gold: - Stadtbrandmeister, 1. stv. Stadtbrandmeister, stellv. Stadtbrandmeister nach mindestens 12-jähriger Amtszeit bei ihrem Ausscheiden aus dieser Funktion
- Ortsbrandmeister oder stv. Ortsbrandmeister nach mindestens 18-jähriger Amtszeit, bei ihrem Ausscheiden aus dieser Funktion

Zwischen der Verleihung der Ehrenzeichens in Bronze und Silber sollen mindestens 3 Jahre, zwischen Silber und Gold sollen mindestens 5 Jahre liegen.

Quellen: Richtlinien für die Beantragung und Verleihung des Ehrenzeichens des Feuerwehrverbandes Braunschweig-Stadt e.V. vom 28.02.2004