Kreisfeuerwehrverband Landkreis Karlsruhe
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Ehrenmedaille
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Verleihungszeitraum: | mind. seit 2000 | |
Verleihung an: | Persönlichkeiten die sich um den Verband oder das Feuerwehrwesen des Landkreises in hervorragender, außerordentlich bedeutender Weise verdient gemacht haben | |
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Die Ehrenmedaille wird auf Vorschlag des Verbandsvorstandes mit Zustimmung des Verbandsausschusses verliehen. Sie kann an Angehörige der Feuerwehren und Privatpersonen verliehen werden. Die Ehrenmedaille wird nur auf Vorschlag des Kreisfeuerwehrverbandsvorstandes verliehen. |
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Quellen: |
Ehrenordnung des Kreisfeuerwehrverband Karlsruhe (Bearbeitungsstand 26.09.2000) |