Drittes Reich
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Reichsfeuerwehrehrenzeichen 2. Klasse
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Ausführung 1936 - 1943: | ||
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Vorderseite
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Verleihungsetui
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Bandschnalle
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Feldspange (v.l.n.r.): Württemberg Wilhelmskreuz, Kriegsteilnehmerkreuz, Reichsfeuerwehrehrenzeichen
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Die Ehrenzeichen wurden teilweise auch in solchen Papiertüten ausgeliefert
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Miniaturspange (v.l.n.r.): unbekannt, Ehrenkreuz für Frontkämpfer, Landwehrdienstauszeichnung, Reichsfeuerwehr-Ehrenzeichen
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Ausführung nach dem Ordensgesetz von 1957: | ||
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Vorderseite
Ausführung nach dem Ordengesetz von 1957 |
Zivilnadel in der 57´er Ausführung
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Verleihungszeitraum:
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30. Januar 1937 - 1943 |
Rückseite: | glatt |
Verleihung für: | 25 Jahre aktive Dienstzeit in einer Freiwilligen Feuerwehr oder Berufsfeuerwehr |
Material: | Tombak oder Feinzink, versilbert und farbig emailliert |
Band: | zinnoberrot/weiss/zinnoberrot mit dunkelroten Webkanten |
Breite/Höhe: | 43 mm / 43 mm |
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Durch den Reichsminister des Inneren am 22. Dezember 1936 gestiftet. Die ersten Verleihungen erfolgten am Tage der "Nationalen Erhebung" 1937. Ab 1938 wurde das Ehrenzeichen als Feuerwehrehrenzeichen 2. Stufe bezeichnet. Es sind Stücke mit rot-schwarzem Hakenkreuz bekannt. Am 30. Januar 1938 wurde das "Reichsfeuerwehr-Ehrenzeichen" in "Feuerwehr-Ehrenzeichen" umbenannt. Die Bezeichnung "Klasse" wurde in "Stufe" umbenannt. Im November 1943 wurde die Verleihungen eingestellt, sie sollten nach Kriegsende durchgeführt werden. Die Verleihungen erfolgten nicht bei Vollendung der entsprechenden Dienstzeit, sondern an nationalen Feiertagen: 30. Januar (Tag der Nationalen Erhebung), 20. April (Hitlers Geburtstag), 1. Mai (Tag der nationalen Arbeit) und am 9. November (Gedenktag für die Gefallenen der Bewegung). Hiervon wurde im Laufe des 2. Weltkrieges abgewichen. |
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Nebenstehende Abbildung zeigt einen Truppführer der Berufsfeuerwehr Berlin um 1938 noch in der alten preussischen Uniform. Er trägt an einer grossen Ordenschnalle das Feuerwehr-Ehrenzeichen der Stufe II und das Treuedienstzeichen der Stufe II 10410. |
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Quellen: | Durchführungsverordnung zur Verordnung über die Verleihung des Feuerwehr-Ehrenzeichens vom 30. Januar 1938 RdErl. d RMdI vom 30. Juni 1938 Verordnung des Führers zur Ergänzung des Treudienst-Ehrenzeichens, der Polizei-Dienstauszeichnung und des Feuerwehr-Ehrenzeichens vom 12. August 1944 |