Drittes Reich
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Feuerwehrabzeichen der Feuerwehrscharen des HJ-Streifendienstes
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Das Ärmelabzeichen zeigt, in Anlehnung an das allgemeine HJ-Abzeichen, in einem Rhombus das Hoheitszeichen der Deutschen Polizei auf weissem Grund mit einer Flammenkrone.
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Verleihungszeitraum:
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1941 - 1945 | |
Verleihung für: | mit Erfolg abgelegte Prüfung im Feuerlöschdienst der HJ-Feuerwehrscharen | |
Unterstufen: | - roter Rand: | für Angehörige der Feuerwehr-Scharen |
- silberner Rand: | für Führer und Sachbearbeiter der Gebiete | |
Material: | gewebter Stoff | |
Breite/Höhe: | 47 mm / 69 mm |
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Durch den Reichsführer SS am 28. Juni 1939 gestiftet. Es ist wahrscheinlich aber erst 1941 zur Verleihung gekommen (im Runderlaß vom 31. März 1941 heißt es: Das demnächst zur Verleihung kommende HJ-Feuerwehrabzeichen ist auf dem linken Unterämel, in Höhe von etwa 3-4 cm unterhalb des Ellenbogens zu tragen). Das Abzeichen war an die Ablegung einer Prüfung mit festgeschriebenen Bestandteilen und mit einer Beurteilung durch den vorgesetzten Führer verbunden. Die Prüfung umfaßte folgende Bedingungen, die nicht nach Punkten, sondern lediglich mit "bestanden" (oder "nicht bestanden") gewertet wurden: |
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Vereinbarung zwischen dem Jugendführer des Deutschen Reiches und dem Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei vom 28. Juni1939 |
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- | Feuerlöschgesetz vom 23.11.1938 | |
- | Organisation der Freiwilligen Feuerwehren | |
- | Einteilung der Brände | |
- | Löschtaktik | |
- | Was ist Feuer? | |
- | Wie wird Feuer bekämpft? | |
- | Die Gruppe | |
- | Der Zug | |
- | Persönliches Verhalten an der Brandstelle | |
- | feuerbeständig | |
- | feuerhemmend | |
- | Schlauchkunde | |
- | Löschwasserversorgung | |
- | Gerätekunde (Kleinlöschgeräte) | |
- | Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen | |
- | feuerpolizeiliche Vorschriften | |
- | Entrümpelung | |
- | Gas- und Rauchschutz (Schutzgeräte) | |
- | Brandbomben (Eigenschaften) | |
- | Waldbrände (Verhütung und Bekämpfung) | |
- | Persönliche Haltung des zu prüfenden Hitlerjungen in charakterlicher und kameradschaftlicher Hinsicht |
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Drei Mitglieder der HJ-Feuerwehrscharen mit dem, am linken Unterarm getragenen Ärmelabzeichen. Aufgenommen in die Feuerwehrscharen wurden Jungen von 15-18 Jahren. Der Dienst als Feuerwehrmann brachte jedoch für viele von ihnen noch ein böses Erwachen, denn durch einen nicht veröffentlichten Erlass Heinrich Himmlers waren die Mitglieder der HJ-Feuerwehrscharen mit Erreichen des wehrfähigen Alters automatisch als "Freiwillige" in die Waffen-SS zu übernehmen. In den Feuerwehrscharen wurden etwa 23.000 Jungen ausgebildet. Bis zum Frühjahr 1943 hatte man 607 Jungen für ihren mutigen Einsatz bei Bränden während oder nach Bombenangriffen oder von Kampfhandlungen ausgezeichnet. 6 Jungen erhielten das das Eiserne Kreuz 2.Klasse, 134 das Kriegsverdienstkreuz ohne Schwerter, 147 das Kriegsverdienstkreuz mit Schwertern und 320 das Reichsfeuerwehrehrenzeichen oder andere Auszeichnungen. Bei den Einsätzen verloren in dieser Zeit 32 Jungen ihr Leben, 102 wurden verwundet und mit dem Verwundetenabzeichen ausgezeichnet. Nach 1943 verzichtete man aus politischen Gründen auf eine weitere Veröffentlichung von Auszeichnungs- bzw. Verlustzahlen bei den Feuerwehrscharen [1]. |
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Quellen: | [1] „Das junge Deutschland“ Jahrgang 1943 Hefte 4 und 9 |