Drittes Reich
Reichsfeuerwehrehrenzeichen 1. Klasse

Reichsfeuerwehrehrenzeichen 1. Klasse
Vorderseite
1. Ausführung 1936 - 1938

Feuerwehrehrenzeichen 1. Stufe
Vorderseite
2. Ausführung 1938 - 1944

Feldspange mit Kriegsverdienstkreuz mit Schwertern, Reichsfeuerwehrehrenzeichen und Luftschutzehrenzeichen

Ausführung nach dem Ordensgesetz von 1957

Verleihungszeitraum: 
1936 - 1944
Rückseite: glatt
Verleihung für: besondere Verdienste im Feuerlöschwesen auf den Gebieten Wissenschaft/Technik/Organisation
besonders mutiges und entschlossenes Verhalten bei der Bekämpfung von Bränden als Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr oder Berufsfeuerwehr
Material: Bronze (1. Ausführung) bzw. Tombak (2. Ausführung), vergoldet und farbig emailliert
Band: zinnoberrot/weiss/zinnoberrot mit dunkelroten Webkanten
Abmessungen: die 1. Ausführung ist in zwei Grössen bekannt: 59 x 59 mm und 49 x 49 mm
- die 2. Ausführung 43 x 43 mm

Durch die Verordnung vom 14. November 1935 durften die Länder sowie die Feuerwehrverbände Feuerwehrehrenzeichen nur noch unter starken Beschränkungen verleihen. Die bereits verliehenen Ehrenzeichen durften allerdings weiter getragen werden.
Durch den Reichsminister des Inneren wurde dann am 22. Dezember 1936 dann ein reichseinheitliches Feuerwehr-Ehrenzeichen gestiftet. Am 30. Januar 1938 wurde das Ehrenzeichen als Ausführung am Band gestiftet und nun als Feuerwehrehrenzeichen 2. Stufe bezeichnet. Die Zuständigkeit für die Verleihung ging auf den Reichskanzler über. 1943 oder 1944 wurde die Verleihung eingestellt, sie sollten nach Kriegsende durchgeführt werden. Die 2. Ausführung konnte auch an Ausländer verliehen werden.
1957 wurde die entnazifizierte Version in der Bundesrepublik wieder zum Tragen zugelassen.


Quellen:  Durchführungsverordnung zur Verordnung über die Verleihung des Feuerwehr-Ehrenzeichens vom 30. Januar 1938
RdErl. d RMdI vom 30. Juni 1938
Verordnung des Führers zur Ergänzung des Treudienst-Ehrenzeichens, der Polizei-Dienstauszeichnung und des Feuerwehr-Ehrenzeichens vom 12. August 1944
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