Drittes Reich
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Rettungsmedaille
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Ausführung 1933-1937: | |
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Rettungsmedaille Vorderseite
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Rettungsmedaille Rückseite
"FÜR RETTUNG AUS GEFAHR" |
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Knopflochminiatur
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Ausführung 1937-1945: | |
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Rettungsmedaille
Vorderseite |
Rettungsmedaille
Rückseite "FÜR RETTUNG AUS GEFAHR" |
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Erinnerungsmedaille
Vorderseite (das Hakenkreuz wurde nachträglich entfernt) |
Erinnerungsmedaille
Rückseite |
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Ausführung nach 1957: | |
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16mm-Miniatur
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Zwei Beispiele für Frackketten
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Verleihungszeitraum:
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1933 - 1945 | ||
Verleihung für: | mutige Rettungstaten | ||
Unterstufen: | Rettungsmedaille: | - | wenn sich der Retter in ganz besonders erheblicher Lebensgefahr befunden hat |
Erinnerungsmedaille: | - | wenn sich der Retter in erheblicher Lebensgefahr befunden hat | |
- | wenn sich der Retter in ganz besonders erheblicher Lebensgefahr befunden hat und die rettung erfolglos geblieben ist | ||
Band: | orange mit weissen Seitenstreifen | ||
Material: | Silber 835 | ||
Durchmesser: | Rettungsmedaille: | 19 mm | |
Erinnerungsmedaille: | 50 mm | ||
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Die Verleihung staatlicher Auszeichnungen für mutige Rettungstaten wurde in den Jahren nach dem 1. Weltkrieg von allen deutschen Ländern (ausser Braunschweig und Sachsen) wieder eingeführt. Durch das Reichsgesetz vom 7. April 1933 wurde die Rettungsmedaille zur Reichsauszeichnung. Sie wurde vom Reichspräsidenten verliehen und war der preussischen Rettungsmedaille nachgebildet. Zunächst trug sie auf der Vorderseite einen stilisierten Reichsadler, ab 1937 wurde auf der Brust des Adlers zusätzlich ein Wappenschild mit einem Hakenkreuz abgebildet. Beide Medaillen konnten dem Retter nur jeweils einmal verliehen werden. Die Verleihungsurkunden wurden vom Reichspräsidenten unterschrieben, nach dessen Tod vom Reichskanzler. |
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Die Rettungsmedaille wurde an Major der Feuerschutzpolizei Ulrich und Bez.-Oberleutnant der Feuerschutzpolizei Neeb, beide Feuerschutzpolizei Hagen, für ihren Einsatz bei der Möhneüberschwemmung verliehen. |
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Quellen: | Verordnung über die Verleihung von Auszeichnungen für die Errettung von Menschen aus Lebensgefahr vom 10. Juli 1937 |
Durchführungsverordnung über die Verleihung von Auszeichnungen für die Errettung von Menschen aus Lebensgefahr vom 10. Juli 1937 | |
Ausführungsverordnung über die Verleihung von Auszeichnungen für die Errettung von Menschen aus Lebensgefahr vom 17. September 1937 |