Königreich Württemberg
Feuerwehr-Dienstehrenzeichen (2. Modell)

"FÜR 25 JÄHRIGE DIENSTZEIT"
Verleihungsetui geöffnet und geschlossen
"Ehrenzeichen für 25jähr.Dienstzeit in der Feuerwehr"

Verleihungszeitraum: 
1912 - 1915, 1919 - 1920
Rückseite: "FÜR 25 JÄHRIGE DIENSTZEIT" "W. MAYR + FR. WILHELM"
Verleihung für: 25 Jahre Dienstzeit in einer Feuerwehr
Band: zinnoberrot (3x) und schwarz (2x) im Wechsel
Material: Bronze
Breite/Höhe: 37 mm / 50 mm

Der Landesfeuerwehr-Ausschuß des Landes-Feuerwehrverbandes Württemberg regte 1912 an, das seiner Meinung nach "mit Emblemen überhäufte Ehrenzeichen" 10903 von 1885 durch eine "gefälligere Medaille" zu ersetzen. Diesem Wunsch kam das Ministerium des Inneren am 27. Dezember 1912 mit Genehmigung des württembergischen Königs Wilhelm II nach.
Ab 1915 ruhte die Verleihung kriegsbedingt wegen Metallmangel. Bis dahin wurden etwa 18.000 Ehrenzeichen verliehen. Anspruchsberechtigte zwischen 1915 und 1919 wurden 1919 - 1920 mit einen veränderten Ehrenzeichen 10902 (Königskrone und Königsmonogramm "W" entfernt) nachträglich geehrt.


Urkunde für die Verleihung von 1912-1915:
K. Ministerium des Innern. / Nachdem durch Entschließung vom heutigen Tage dem Bauunternehmer Gottlob Fischer in Freudenstadt das Ehrenzeichen für langjährige treu geleistete Dienste in der Feuerwehr verliehen worden ist, wird demselben unter Hinweis auf die Bestimmungen des von Seiner Königlichen Majestät am 20. Dezember 1885 genehmigten Statutes (Regierungsblatt Seite 540) die gegenwärtige Urkunde über die Verleihung des Ehrenzeichens erteilt.

Für die Verleihungen 1919 und 1920 wurden die Urkunde entsprechend angepasst - Königswappen entfernt, Text geändert:
Ministerium des Innern. / Nachdem durch Entschließung vom heutigen Tage dem Hafner Xaver Model in Seibranz, O/A. Leutkirch, das Ehrenzeichen für langjährige treu geleistete Dienste in der Feuerwehr verliehen worden ist, wird demselben unter Hinweis auf die Bestimmungen des Statutes eines Feuerwehrdienstehrenzeichens die gegenwärtige Urkunde über die Verleihung des Ehrenzeichens erteilt.

Quellen:  Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 27. Dezember 1912, ergänzt am 7. März 1919
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