Königreich Württemberg
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Rettungsmedaille
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Rettungsmedaille in Silber Vorderseite
"WILHELM II KOENIG VON WÜRTTEMBERG" |
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Verleihungszeitraum:
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5. August 1897 - 2. November 1918 | |
Rückseite: | "FÜR RETTUNG AUS LEBENSGEFAHR" | |
Verleihung als: | Anerkennung und ehrende Auszeichnung für mutvolle und opferwillige, mit eigener Lebensgefahr ausgeführte Rettung von Menschenleben | |
Band: | schwarz mit zwei zitronengelben Seitenstreifen | |
Material: | Silber oder Gold | |
Durchmesser: | 29 mm | |
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Gestiftet durch König Wilhelm II von Württemberg am 18. Juni 1897. Gemäß der königlichen Verordnung war eine Verleihung an Frauen möglich. War der Lebensretter noch keine 18 Jahre alt, konnten diese um die Verleihung nach ihrem 18. Geburtstag nachsuchen. In der Regel wurde die Medaille in Silber verliehen, die Medaille in Gold war für "Ausnahmefälle besonders hervorragender Art" vorgesehen. Das Band war bei Frauen zu einer Schleife geknüpft. Es durfte ohne die Medaille getragen werden. Beide Medaillen konnten auch bei wiederholter Rettungstat nur einmal verliehen werden. Allerdings konnte, wenn die Silberne bereits verliehen war, die goldene Medaille verliehen werden. In diesem Fall war die silberne Medaille zurückzugeben. |
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Quellen: | Königliche Verordnung, betreffend die Stiftung einer Rettungsmedaille vom 18. Juni 1897 |