Königreich Württemberg
Rettungsmedaille

Rettungsmedaille in Silber Vorderseite
"WILHELM II KOENIG VON WÜRTTEMBERG"

Verleihungszeitraum: 
5. August 1897 - 2. November 1918
Rückseite: "FÜR RETTUNG AUS LEBENSGEFAHR"
Verleihung als: Anerkennung und ehrende Auszeichnung für mutvolle und opferwillige, mit eigener Lebensgefahr ausgeführte Rettung von Menschenleben
Band: schwarz mit zwei zitronengelben Seitenstreifen
Material: Silber oder Gold
Durchmesser: 29 mm

Gestiftet durch König Wilhelm II von Württemberg am 18. Juni 1897. Gemäß der königlichen Verordnung war eine Verleihung an Frauen möglich. War der Lebensretter noch keine 18 Jahre alt, konnten diese um die Verleihung nach ihrem 18. Geburtstag nachsuchen. In der Regel wurde die Medaille in Silber verliehen, die Medaille in Gold war für "Ausnahmefälle besonders hervorragender Art" vorgesehen. Das Band war bei Frauen zu einer Schleife geknüpft. Es durfte ohne die Medaille getragen werden. Beide Medaillen konnten auch bei wiederholter Rettungstat nur einmal verliehen werden. Allerdings konnte, wenn die Silberne bereits verliehen war, die goldene Medaille verliehen werden. In diesem Fall war die silberne Medaille zurückzugeben.
Vor der Stiftung der Rettungsmedaille wurde in Württemberg aus diesem Anlass die Verdienstmedaille des Kronenordens oder die silberne Verdienstmedaille verliehen. Nach der Stiftung der Rettungsmedaille konnten die vorher verliehenen Medaillen am Band der Rettungsmedaille getragen werden.


Quellen: Königliche Verordnung, betreffend die Stiftung einer Rettungsmedaille vom 18. Juni 1897
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