Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin
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Silberne Medaille für eine rühmliche Handlung
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Leider keine Abbildung
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Verleihungszeitraum: | 30. November 1885 - 1918 | |
Verleihung für:
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- | eine einzelne rühmliche Handlung, namentlich für Rettung eines Menschenlebens bei Gefährdung des eigenen Lebens |
- | gute, dem großherzoglichen Hause geleistete Dienste | |
Rückseite: | "PER ASPERA AD ASTRA" ("Durch Härte zu den Sternen", Wappenspruch des Großherzogtumes Mecklenburg-Schwerin) | |
Band: | rot mit hellblauen/gelben/hellblauen Randstreifen, bei Verleihung an Frauen zur Schleife gebunden. Bei Verleihung für Lebensrettung mit dem schmalen Band der Verdienstmedaille. | |
Material: | Silber | |
Durchmesser: | 29 mm |
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Gestiftet am 19. März 1885 durch Großherzog Friedrich Franz III. Die Medaille ist bis auf das Band identisch mit der kleinen silbernen Verdienstmedaille. |
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Der Steiger Borchert aus der Feuerwehr Schwerin erhält 1896 die "Medaille für eine rühmliche Handlung", er hatte unter Einsatz seines Lebens eine alte Frau aus dem Feuer geholt. |