Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin
Silberne Medaille für eine rühmliche Handlung

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Verleihungszeitraum:  30. November 1885 - 1918
Verleihung für:
eine einzelne rühmliche Handlung, namentlich für Rettung eines Menschenlebens bei Gefährdung des eigenen Lebens
gute, dem großherzoglichen Hause geleistete Dienste
Rückseite: "PER ASPERA AD ASTRA" ("Durch Härte zu den Sternen", Wappenspruch des Großherzogtumes Mecklenburg-Schwerin)
Band: rot mit hellblauen/gelben/hellblauen Randstreifen, bei Verleihung an Frauen zur Schleife gebunden. Bei Verleihung für Lebensrettung mit dem schmalen Band der Verdienstmedaille.
Material: Silber
Durchmesser: 29 mm

Gestiftet am 19. März 1885 durch Großherzog Friedrich Franz III. Die Medaille ist bis auf das Band identisch mit der kleinen silbernen Verdienstmedaille.


Der Steiger Borchert aus der Feuerwehr Schwerin erhält 1896 die "Medaille für eine rühmliche Handlung", er hatte unter Einsatz seines Lebens eine alte Frau aus dem Feuer geholt.
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