Freistaat Mecklenburg-Schwerin
Rettungsmedaille

Vorderseite
"MECKLENBURG-SCHWERIN"
Rückseite
"FÜR RETTUNG AUS GEFAHR"

Verleihungszeitraum:  1926-1934
Verleihung für:
Band:
Material: Silber
Durchmesser: 29 mm

In der Weimarer Republik war das Verleihen von Orden und Ehrenzeichen nicht erlaubt. In der Mecklenburg-Schweriner Verfassung von 1920 war die Verleihung von Orden entsprechend verboten. Die Verleihung der Rettungsmedaille war hiervon als einzige Ausnahme weiterhin erlaubt.

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