Freistaat Mecklenburg-Schwerin
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Rettungsmedaille
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Vorderseite
"MECKLENBURG-SCHWERIN" |
Rückseite "FÜR RETTUNG AUS GEFAHR" |
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Verleihungszeitraum: | 1926-1934 | |
Verleihung für:
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Band: | ||
Material: | Silber | |
Durchmesser: | 29 mm |
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In der Weimarer Republik war das Verleihen von Orden und Ehrenzeichen nicht erlaubt. In der Mecklenburg-Schweriner Verfassung von 1920 war die Verleihung von Orden entsprechend verboten. Die Verleihung der Rettungsmedaille war hiervon als einzige Ausnahme weiterhin erlaubt. |